Der Bundestag hat im Juni endlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das nun frühestens im Oktober 2020 in Kraft tritt. Es setzt die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.
Das GEG fasst alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien einheitlich zusammen und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
So weit, so gut: Doch laut dem 2019 vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken. Der VDI bedauert daher, dass eine notwendige Verschärfung der energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurde. Bei einer Neubaurate von ein bis zwei Prozent ist eine Sanierungsverpflichtung unvermeidlich, um diese Klimaziele zu erreichen. Sanierung darf hier nicht Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern auch Verbesserung der Gebäudetechnik einschließlich Nutzung der Sektorenkopplung, beispielsweise bei Beheizung durch mit klimaneutralem Strom betriebener Wärmepumpen.
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