Es klingt wie ein Widerspruch: Elektromobilität und Geräuschemissionen – denken alle doch bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen an fast lautloses Dahingleiten. Dabei tragen sie mehr und mehr zur Geräuschkulisse im Straßenverkehr bei. Grund ist AVAS, das Acoustic Vehicle Alerting System, das nach einer Verordnung des Europäischen Parlaments seit Mitte 2019 für alle Typgenehmigungen von neuen Elektrofahrzeugen verpflichtend ist. Seit 1. Juli 2021 gilt die Geräusch-Pflicht auch für alle Neuwagen mit Elektro- und Hybridantrieb, unabhängig von ihrer Typgenehmigung. Doch lässt sich die Zahl der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden dadurch wirklich reduzieren?
Seit Mitte des Jahres 2019 sind elektrisch betriebene Fahrzeuge (gemeint sind hier neben reinen Elektrofahrzeugen solche mit hybriden Antrieben sowie brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge) besser hörbar, lauter wird es dadurch auf den Straßen jedoch nicht. Die Geräusche ähneln denen eines Fahrzeugs mit herkömmlichem Verbrennungsmotor für den Moment des Anfahrens bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 20 Stundenkilometern sowie beim Rückwärtsfahren. In diesem Bereich ist ein Elektrofahrzeug ohne künstliche Geräuschkulisse fast lautlos und stellt damit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für andere, nicht motorisierte Verkehrsteilnehmende dar. Bei Geschwindigkeiten jenseits von etwa 25 Stundenkilometer nehmen Geräusche durch Wind und Abrollen der Reifen zu, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Elektroantrieb sind dann etwa gleich laut.
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