Bin ich jetzt Ingenieur*in oder etwa doch nicht? Diese Frage mag zwar wie ein Scherz wirken, tatsächlich ist sie dennoch berechtigt. Denn immer wieder fragen sich Hochschulabsolvent*innen, ob sie sich mit dem Titel schmücken dürfen.
Für diesen Umstand, auch wenn er noch so banal erscheinen mag, gibt es einen ernsthaften Anlass: Infolge der Einführung der akademischen Grade Bachelor und Master ist der direkte Zusammenhang zwischen dem Universitätstitel und der Berufsbezeichnung entfallen. Zudem existieren hierzulande 16 verschiedene Ingenieurgesetze, je nach Bundesland.